CE Zertifizierung oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (BAZ)?

CE Zertifizierung oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (BAZ)?

Benötigen Bauprodukte eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung?

Es herrscht oft die Annahme, dass für jedes Bauprodukt eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) erforderlich ist. Diese Auffassung ist jedoch nicht korrekt. Im Zuge der Erweiterung der Europäischen Union haben sich in den letzten 20 Jahren bedeutende Änderungen ergeben. Die Umstellung von nationalen DIN-Normen auf europäische EN- und internationale ISO-Normen hat Handelshemmnisse im internationalen Warenverkehr verringert und zu einer Harmonisierung technischer Regeln geführt.

Für Baustoffe, deren Verwendung und Eigenschaften in Normen oder anerkannten Bautechniken festgelegt sind, ist keine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung seitens des Herstellers notwendig. Unsere Produkte haben sich über Jahrzehnte in der Praxis bewährt und werden in der Baubranche anerkannt. Bereits seit 1952 werden unsere Produkte in Deutschland produziert, während das Deutsche Institut für Bautechnik (DiBt) erst 1968 gegründet wurde.

Wichtiger Hinweis zu unseren Produkten!

Keine bauaufsichtliche Zulassung nötig!

Für die Sanierung ist zu beachten, dass eine bauaufsichtliche Zulassung für die Anwendung der nachträglichen Abdichtung nicht erforderlich ist. Dies ist der Fall, da das Bauwerk in der Regel bereits fertiggestellt und durch Baugutachter abgenommen ist. Gemäß dem aktuellen Stand der Normen ist es daher nicht möglich, Produkte für die nachträgliche Abdichtung bauaufsichtlich zuzulassen. Alle unsere Produkte verfügen über die notwendigen Zulassungen, sind "Made in Germany" und werden seit über 50 Jahren produziert.

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